Die CRA-Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026. Sind Ihre Produkte bereit?CRA-Erstgespräch buchen

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Cyber Resilience Act: kurze Antworten

Die Fragen, die Hersteller uns am häufigsten stellen, jeweils in wenigen Sätzen beantwortet.

Fragen und Antworten

Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.

Gilt der CRA für mein Produkt?

Er gilt für Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt, Hardware und Software, deren bestimmungsgemäße Verwendung eine Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk einschließt. Produkte, für die eigenes EU-Produktrecht gilt, etwa Medizinprodukte und typgenehmigte Fahrzeuge, sind ausgenommen.

Gilt er auch für Produkte, die schon auf dem Markt sind?

Die Meldepflichten gelten seit dem 11. September 2026 für alle Produkte auf dem Markt. Die übrigen Anforderungen gelten für Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden, oder für ältere Produkte, die wesentlich geändert werden.

Was ist der Support-Zeitraum?

Der Hersteller legt einen Support-Zeitraum fest, der der erwarteten Nutzungsdauer des Produkts entspricht, grundsätzlich mindestens fünf Jahre, außer das Produkt wird kürzer genutzt. In dieser Zeit müssen Schwachstellen behandelt und Sicherheitsupdates bereitgestellt werden.

Gilt der CRA für Open Source?

Freie und quelloffene Software, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit monetarisiert wird, fällt grundsätzlich nicht darunter. Verwalter von Open-Source-Software haben geringere Pflichten. Hersteller, die Open Source einbauen, bleiben für ihr Produkt verantwortlich.

Sind Cloud-Backends erfasst?

Eine Datenfernverarbeitung, die der Hersteller entwickelt und ohne die das Produkt eine seiner Funktionen nicht erfüllen kann, gilt als Teil des Produkts.

Wer erhält die Meldungen?

Meldungen laufen über die einheitliche Meldeplattform der ENISA an das als Koordinator benannte CSIRT im Mitgliedstaat Ihrer Hauptniederlassung und an die ENISA.

Reicht IEC 62443 aus?

Harmonisierte Normen für den CRA werden noch erarbeitet. IEC 62443-4-1 und 4-2 decken einen großen Teil der grundlegenden Anforderungen ab und sind eine starke Grundlage. Ein Abgleich mit Anhang I ist trotzdem nötig.

Müssen wir unsere SBOM veröffentlichen?

Nein. Die SBOM ist Teil der technischen Dokumentation und muss den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage vorgelegt werden.

Welche Bußgelder drohen?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die grundlegenden Anforderungen und die Herstellerpflichten. Für andere Verstöße gelten niedrigere Obergrenzen.

Weitere CRA-Leitfäden

Stand: Oktober 2026. Diese Leitfäden erklären die Verordnung in einfacher Sprache und sind keine Rechtsberatung.

Wobei wir helfen

Ihre Frage ist nicht dabei? Unsere Ingenieure beantworten sie in einem kurzen Gespräch und prüfen Ihr Produkt mit Ihnen.

Wo steht Ihr Produkt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Produkt und den Vorgaben, die Sie erfüllen müssen. Sie sprechen vom ersten Gespräch an mit einem Ingenieur.