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CRA Meldepflicht: was Sie melden müssen und wann

Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle bei ihren Produkten melden. Die erste Frist beträgt 24 Stunden.

Diese zwei Fälle sind meldepflichtig

Eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle ist eine Schwachstelle, für die es zuverlässige Belege gibt, dass sie im Produkt ausgenutzt wurde. Ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall ist ein Vorfall, der die Sicherheit des Produkts beeinträchtigt, zum Beispiel weil Daten oder Funktionen kompromittiert werden.

Die Pflicht gilt für jedes Produkt mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt, auch für Produkte, die vor Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden. Sie ist der erste Teil des CRA, der bereits gilt.

Wer meldet an wen

  • Der Hersteller des Produkts meldet
  • Meldungen laufen über die einheitliche Meldeplattform der ENISA
  • Sie gehen an das als Koordinator benannte CSIRT im Mitgliedstaat Ihrer Hauptniederlassung und an die ENISA
  • Betroffene Nutzer müssen ebenfalls informiert werden, über das Problem und darüber, wie sie die Folgen verringern können

Fristen bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle

Innerhalb von 24 Stunden

Frühwarnung

Nachdem Sie davon erfahren haben, mit Angabe der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt angeboten wird, soweit bekannt.

Innerhalb von 72 Stunden

Meldung

Allgemeine Angaben zum Produkt, zur Ausnutzung und zur Schwachstelle sowie zu den ergriffenen oder empfohlenen Maßnahmen.

Innerhalb von 14 Tagen

Abschlussbericht

Spätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur- oder Abhilfemaßnahme verfügbar ist: Beschreibung, Schweregrad, Auswirkungen und das Sicherheitsupdate.

Fristen bei einem schwerwiegenden Sicherheitsvorfall

Innerhalb von 24 Stunden

Frühwarnung

Nachdem Sie davon erfahren haben, mit der Angabe, ob ein rechtswidriger oder böswilliger Angriff vermutet wird.

Innerhalb von 72 Stunden

Meldung

Allgemeine Angaben zur Art des Vorfalls, eine erste Bewertung und die ergriffenen oder empfohlenen Maßnahmen.

Innerhalb eines Monats

Abschlussbericht

Spätestens einen Monat nach der Meldung: Beschreibung, Schweregrad, Auswirkungen, Art der Bedrohung und Abhilfemaßnahmen.

Was Sie vorbereitet haben müssen

Eine 24-Stunden-Frist ist nur einzuhalten, wenn die Entscheidungen vor dem ersten Fall vorbereitet sind.

1

Überwachung

Quellen, die Ihnen zeigen, wenn eine Komponente in Ihren Produkten ausgenutzt wird, von Sicherheitshinweisen bis zu Ihren eigenen Support-Kanälen.

2

Klare Auslöser

Kriterien, ab wann ein Befund als aktiv ausgenutzt gilt und gemeldet werden muss.

3

Rollen und Vertretung

Benannte Personen, die entscheiden und melden, mit Vertretung für Wochenenden und Feiertage.

4

Zugang zur Plattform

Registrierung und Konten für die einheitliche Meldeplattform, getestet, bevor sie gebraucht werden.

5

Vorlagen

Vorbereitete Texte für Frühwarnung, Meldung, Abschlussbericht und Nutzerinformation.

6

Verbindung zum Schwachstellenmanagement

Die Meldung ist mit Analyse, Behebung und Updates verbunden, wie es Anhang I Teil II verlangt.

Weitere CRA-Leitfäden

Stand: Oktober 2026. Diese Leitfäden erklären die Verordnung in einfacher Sprache und sind keine Rechtsberatung.

Wobei wir helfen

Wir bauen den Meldeprozess mit Ihrem Team auf und verbinden ihn mit Überwachung und Behebung. Das Modul Schwachstellenmanagement in AITIGRITY unterstützt die Meldungen.

Wo steht Ihr Produkt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Produkt und den Vorgaben, die Sie erfüllen müssen. Sie sprechen vom ersten Gespräch an mit einem Ingenieur.